Altersvorsorge

Riester, Rürup und Co.

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Rürup, Riester und private Rentenversicherung im Vergleich

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Basisrente

(Rüruprente)

Riester-Rente

Private Rente

Schichtenzuordnung (im 3 Schichten Altersvorsorgesystem)

Schicht

1. Schicht

2. Schicht

3. Schicht

Steuerliche Handhabung

Beitragszahlung

Wird steuerlich durch Altersvorsorgeaufwendungen gefördert
(in 2010 sind 70% des Beitrags steuerlich anrechenbar, steigend auf 100% bis 2040)

Wird durch Zulagen und Sonderausgabenabzug gefördert

Keine Förderung für Verträge nach 2004

Rentenzahlungn>

Stufenweise nachgelagert
(2010 werden 60% der Rente besteuert;
steigend auf 100% bis 2040)

Voll nachgelagert.
(Bei Rentenbeginn sind immer 100% zu versteuern)

Besteuerung mit Ertragsanteil bei Verrentung
(Bei Rentenbeginn mit 65 18%)

Kapitalleistung möglich und Besteuerung

Keine Kaptalauzahlung möglich
Nur lebenslange Rente

30% kann als Kapitalleistung zu Rentenbeginn entnommen werden. Rest nur lebenslange Rente

Ja, kann auch zu 100% als Kapitalauszahlung entnommen werden.
Besteuerung nach Halbeinkünfteverfahren: 50% der Erträge Voraussetzung: 12 Jahre Laufzeit und 60. Lebensjahr vollendet

Flexibilität

Rentenbeginn

Ab Vollendung 60. Lebensjahr

Ab Vollendung 60. Lebensjahr

Frei wählbar

Vererbung

Keine Vererbbarkeit.
Zusätzlicher Hinterbliebenenschutz vertraglich vereinbar.

In der Ansparphase: Bei Tod des Versicherten ist der Riester Vertrag zulagenunschädlich auf den Ehepartner übertragbar.
In der Rentenphase: Zusätzlicher Hinterbliebenenschutz vertraglich vereinbar.
Fonds/Banksparplan vererbbar

Frei vererbbar