Riester-Rente: Sparzulagen und Steuervorteil
Seit 2002 gibt es die von Walter Riester eingeführte kapitalgedeckte
und vom Staat geförderte Altersvorsorge – die so genannte Riester-Rente.
Die Riester Rente soll die Absenkung der staatlichen Rente zum Teil abfedern.
Arbeitnehmer, Beamte, Soldaten und Richter und weitere Personengruppen
können die Riester Rente in Anspruch nehmen.
Die Förderung erhält jedoch niemand automatisch.
Voraussetzung dafür ist, dass Sie einen Riester Vertrag abschließen.
Der Staat unterstützt den Aufbau einer privaten Altersvorsorge
auf der einen Seite mit Zulagen,
aber auch mit etwaigen Steuervorteilen.
Mehr Informationen zum Thema Riester Rente finden Sie auf der Seite www.riester-rente-online.de


