Altersvorsorge

Riester, Rürup und Co.

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Rürup Rente

Die Basisrente, auch Rürup-Rente genannt, ist eine der vom Staat seit 2005 geförderten Altersvorsorgeformen.

Da die Riester Rente nur für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte unmittelbar genützt werden kann,

wurde durch die Basisrente eine Möglichkeit geschaffen,

daß auch Selbständige (aber auch Beamte und Angestellte) staatlich gefördert etwas für Ihre Rente tun können.

Die Basisrente entspricht von den Leistungskriterien und in der steuerlichen Handhabung der gesetzlichen Rente.

Wer wird gefördert?

Alle Steuerpflichtigen, auch Selbständige, die nicht rentenversicherungspflichtig sind und Pflichtversicherte in berufsständischen Versorgungswerken. 

Wie fördert der Staat?

2009 sind 68 % des Beitrags (von höchstens 20.000 Euro bei Alleinstehenden und 40.000 Euro bei Verheirateten) als Sonderausgaben abzugsfähig.
Der Prozentsatz steigt bis 2025 um jeweils 2% im Jahr bis auf 100%.

Was wird gefördert?

Eine Rürup-Rente muss einige Auflagen erfüllen: die Auszahlungsphase darf nicht vor dem 60. Lebensjahr beginnen und muss in lebenslangen, monatlichen Zahlungen erfolgen; eine einmalige Auszahlung des Gesamtbetrags ist nicht vorgesehen. 
Die Zusatzrente darf ausserdem nicht vererbbar, übertragbar, beleihbar oder veräußerbar sein, allerdings ist sie damit auch nicht pfändbar und wird nicht als Vermögen auf das Arbeitslosengeld II oder andere Sozialleistungen angerechnet.

Mehr Informationen zur Rüruprente finden Sie auf www.ruerup-rente-web.de